Eigene Manufaktur
Eigene Lauffertigung
Aufwendige Handarbeit
Heym-Qualitätsversprechen

Munitions- & Waffenerwerb in Deutschland

Generelle Hinweise

Die Abgabe erlaubnispflichtiger Waffen und Munition erfolgt ausschließlich an Inhaber einer entsprechenden Erwerbserlaubnis (Waffenbesitzkarte mit entsprechende Eintrag, Jahres/- Dreijahres-Jagdschein oder rote Waffenbesitzkarte für Sammler- oder Sachverständige, Munitionserwerbsschein).

Ohne weitere Erlaubnis ist der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen möglich, sofern die “Grundwaffe” bereits in der Waffenbesitzkarte des Erwerbers eingetragen ist. Der Erwerb ist jedoch binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der WBK einzutragen.

Bitte senden Sie uns bei Ihrer Bestellung immer gleich die notwendigen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie (nicht älter als 14 Tage) zu. Außerdem benötigen wir immer eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises. Die Original-Dokumente erhalten Sie nach Bearbeitung zurück.

Anschrift für die Zusendung der Dokumente (ausschließlich per eingeschriebenem Brief): HEYM Jagdgewehr-Manufaktur GmbH, Am Aschenbach 2, 98630 Römhild/Gleichamberg.

Versandhinweise

Wir liefern erlaubnispflichtige Waffen und Munition grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands und nur bei Vorliegen der Erwerbsberechtigung. Außerhalb Deutschlands gelten zusätzlich die jeweiligen Exportbestimmungen.

Hinweise für Jäger

JÄGER: JAGDSCHEIN / WBK / PERSONALAUSWEISKOPIE VORDER- u. RÜCKSEITE / NWR PERSONEN ID / NWR ERLAUBNIS ID

JUNGJÄGER OHNE WBK : JAGDSCHEIN / PERSONALAUSWEISKOPIE VORDER- u. RÜCKSEITE

SPORTSCHÜTZEN: JAGDSCHEIN / WBK / PERSONALAUSWEISKOPIE VORDER- u. RÜCKSEITE / NWR PERSONEN ID / NWR ERLAUBNIS ID

Mit dem gültigen Jahresjagdschein können Sie jagdliche Langwaffen und die dazugehörige Munition kaufen. Jagdliche Langwaffen sind solche Waffen, die nicht nach dem zum Zeitpunkt des Waffenerwerbs gültigen Bundesjagdgesetz verboten sind. Langwaffenmunition, die nach dem Bundesjagdgesetz erlaubt ist, darf auf den gültigen Jahresjagdschein erworben werden. Für Kurzwaffenmunition benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durch Eintrag in die Waffenbesitzkarte erteilt wird.

Der Waffenerwerb muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Während der Gültigkeit Ihres Jagdscheins brauchen Sie diesen nur einmal vorzulegen oder Sie schicken uns eine amtlich bestätigte Kopie Ihres Jagdscheins bzw. des von uns vorbereiteten Formulars (amtl. beglaubigte Abschrift des Jagdscheins). Die Unterlagen werden von uns registriert und gelten für alle nachfolgenden Bestellungen innerhalb der Gültigkeitsdauer.

Aufbewahrungshinweise

Wer Waffen oder Munition besitzt, muss die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Zu den Waffen und der Munition darf nur derjenige Zugriff haben, der hierzu berechtigt ist. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem besonderen Sicherheitsbehältnis erfolgt (z.B. Behältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 – Stand Mai 1997). Weitere Informationen zur Aufbewahrung finden Sie in § 36 des Waffengesetzes.

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