Allgemeine Geschäftsbedingungen

EU Streitschlichtungsplattform : http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Verkaufs- und Lieferbedingungen HEYM Shop

1. Gültigkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
Jeder Besteller erkennt durch Erteilung eines Auftrages oder durch Annahme unserer Lieferungen unsere Vertrags- und Lieferbedingungen als ausschließlich maßgebend an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann ergänzend oder anstelle unserer Bedingungen, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. In Bestellungen eingedruckte oder maschinenschriftlich aufgenommene Hinweise auf Bedingungswerke des Kunden haben uns gegenüber keine Wirkung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Inhalt der unwirksamen Bestimmungen ist durch Umdeutung so auf das gesetzlich zulässige Maß zurückzuführen, dass der mit dem Kunden erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst weitgehend erreicht wird. Hilfsweise sind sie durch einvernehmliche Regelungen zu ersetzen, die diesen Erfolg weitestgehend sicherstellen. Dies gilt auch für Nebenabreden und spätere Änderungen. Unsere Bedingungen sind auch für alle künftigen Verträge gültig und allein maßgebend, solange nicht neue Bedingungen übersandt werden. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzier-ungszwecken abzutreten.

2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen sowie nach Maßgabe dieser Lieferbedingungen. Unsere Angebotsunterlagen, Entwürfe, Kostenvoranschläge usw. dürfen vom Kunden nur im Zusammenhang mit den Lieferverhandlungen bzw. dem Liefervertrag benutzt und weder vervielfältigt noch Dritten unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht werden. Kommt ein Liefervertrag nicht zustande, sind die Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben. Wir verkaufen grundsätzlich ab Werk. Verlangte Versendung erfolgt nicht frachtfrei, sondern ab Werk Verladestation bis zur Empfangsstation.

3. Lieferfrist
Verzug Lieferfristen beginnen erst mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, vor-ausgesetzt, dass der Kunde die seinerseits zu beschaffenden Unterlagen und Beistellungen zu dem vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt, aller erforderlichen Formalitäten erfüllt und vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Lieferfristen und -termine verlängern sich angemessen bei einer Behinderung – auch unserer Zulieferer – durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei unvorhergesehenen oder von uns unverschuldeten Hindernissen. Eine Verzögerung durch solche Hindernisse haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn wir uns bei Eintritt dieser Behinderungen bereits im Verzug befanden. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, ohne Schadensnachweis eine Entschädigung in Höhe von 0,25 % des Rechnungsbetrages pro angefangener Woche zu verlangen.

4. Gefahrübergang
Versicherung Die Gefahr geht – auch bei Teillieferung – mit Übergabe auf den Kunden über, bei Versendung, auch wenn sie durch unsere Transportmittel oder frachtfreie Lieferung erfolgt, zu dem Zeitpunkt, in dem die Sendung unser Werk verlässt. Die Gefahr geht bereits – auch bei Teillieferung – mit Bereitstellung bzw. mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über, wenn die Übergabe bzw. Versendung oder Abnahme aus nicht von uns zu vertretenden Umständen verzögert oder verhindert wird. Der Versand erfolgt nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Teilsendungen sind zulässig. Eine Gewähr für die billigste Beförderung wird von uns nicht übernommen. Versichert werden die Sendungen von uns, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, auf Kosten des Kunden.

5. Preise
Nettopreise in Euro | Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Zahlung Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ist, ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich Umsatzsteuer. Die Berechnung der am Liefertag gültigen Preise bleibt vorbehalten. Sofern bei Erledigung eines Auftrages die Neuan-fertigung oder Änderung von Werkzeugen erforderlich ist, werden die Kosten hierfür gesondert berechnet. Die Werkzeuge bleiben stets unser Eigentum. Nachträgliche Änderungswünsche werden zusätzlich berechnet. Die Verpackung wird billigst berech-net. Bei freier Rücksendung von wirtschaftlich wieder verwendbarem Verpackungsmaterial wie Kisten oder ähnlichen Verpackungsmaterialien innerhalb 30 Tagen in gutem Zustand, mit Originalzeichen und mit sämtlichem Packmaterial, werden die Verpackungskosten bis zu 13 gutgeschrieben. Bei Fehlen des Packmaterials wird maxi-mal die Hälfte vergütet. Verpackungen von Postsendungen werden nicht zurückge-nommen. Bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Vergleichs- oder Konkursverfahren des Kunden sind gewährte Rabatte, Gutschriften usw. hinfällig. Zahlungen haben – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Mit der Zahlung ist die entsprechende Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde, soweit gesetzlich zulässig, ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ohne gesonderten Nachweis Verzugszinsen in Höhe des am Lieferort jeweils gültigen Bankbruttozinssatzes für Kredite in laufender Rechnung zu fordern. Ergeben Auskünfte oder andere Umstände eine Gefährdung unserer Ansprüche aus dem Liefervertrag, so sind wir ohne jede Entschädigungsverpflichtung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung unserer Ansprüche aus Teilleistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist ausreichende Sicherheit leistet.
Wechsel werden nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung als Zahlungsmittel angenommen. Die etwaige Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber und ohne unsere Verpflichtung zur Wahrnehmung von wechsel- oder scheckmäßigen Rechten. Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Forderungen des Kunden sowie die Aufrechnung mit solchen Gegenforderungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit diese von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns, im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestel-lers gehen.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst nach Ausgleich aller, auch künftig entstehenden Forderungen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in unse-rem Auftrag, aber ohne Verpflichtungen für uns. Die Wirksamkeit des § 950 BGB ist dadurch ausgeschlossen. Für alle Fälle der §§ 947, 948 BGB tritt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte ab und wird dann Verwahrer für uns. Die neuen Sachen treten anstelle der Vorbehaltsware. Schließlich werden uns für den Fall, dass der Eigentumsübergang auf uns aus irgendwelchen Gründen versagt, schon jetzt die etwaigen Ansprüche des Kunden aus § 951 BGB abgetreten. Rechte Dritter, die diese an anderen Bestandteilen der neuen Sachen haben, bleiben hiervon unberührt. Veräußerung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs, insbeson-dere Sicherungsübereignung und Verpfändung sind verboten. Alle Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde bestmöglich abzuwehren und uns unverzüglich anzuzeigen. Seine Forderungen aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – gleich in wel-chem Zustand – tritt uns der Kunde hiermit schon jetzt mit allen Nebenrechten siche-rungshalber ab. Solange wir von dem uns jederzeit zustehenden Recht zur Einziehung der Forderungen keinen Gebrauch machen, ist der Kunde hierzu berechtigt und verpflichtet und hat uns den eingezogenen Betrag unverzüglich abzuführen. Auf Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, den Forderungsübergang seinem Schuldner anzuzeigen und uns alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und alle Forderungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten (Forderungsabtretung und Übereig-nung) den Gesamtbetrag unserer Forderungen um mehr als 25 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung von Forderungen bzw. Einräumung von Miteigentum in entsprechender Höhe nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn gegen Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder von ihm gegebene Akzepte protestiert werden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstän-de durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

7. Gewährleistung
Haftung Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen Gewähr in der Weise, dass wir bei unverzüglicher schriftlicher Anzeige durch den Kunden nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder – soweit erforderlich – Ersatz liefern, sofern der Mangel nachweislich auf Umständen aus der Zeit vor dem Gefahrübergang beruht. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Nachbesserungsarbeiten ohne unsere Einwilligung vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Sie entfällt auch dann, wenn uns der Kunde nicht in erforderlicher Weise für Nachbesserungsarbeiten Zeit und Gelegenheit gibt. Wenn wir den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigen, obwohl er beseitigt wer-den könnte, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mangelhaf-ten Gegenstände oder nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Jegliche weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausge-schlossen. Für den Fall einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere aus vor oder nach Vertragsabschluss erteilten Vorschlägen, Beratungen, Anleitungen und Betriebsvorschriften und aus der Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten sowie des Rechts der unerlaubten Handlung – auch unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Erfüllungsort
Gerichtsstand; maßgebliches Recht Erfüllungsort für die von uns zu erbringenden Sachleistungen sowie für alle Geldleistungen ist Gleichamberg. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen aus Wechsel und Scheck – ist Meiningen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Für alle Lieferverträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
HEYM Jagdgewehr-Manufaktur GmbH, 98630 Römhild/OT Gleichamberg